Der sogenannte Sachkundenachweis zählt streng genommen nicht zu der Begleithundeprüfung, doch ohne diesen Test geht es erst gar nicht los. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Niedersachsen, ist er sogar Pflicht, wenn man sich zum ersten Mal einen Hund in die Familie holt.
Bei diesem Test muss der Hundehalter seine Eignung unter Beweis stellen. Die Fragen, die Ihnen im Vorfeld der Begleithundeprüfung gestellt werden, betreffen Grundkenntnisse über Hunde und ihre Verhaltenswesen im Allgemeinen. Mit den richtigen Antworten auf die Fragen zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, einen Hund zu führen, artgerecht zu halten, seine Verhaltensmuster richtig einzuschätzen und damit entsprechend umgehen können. Der Sachkundenachweis ist eine schriftliche Theorieprüfung, die aus einer Reihe von Multiple-Choice-Fragen besteht, bei denen Sie die richtigen Antworten aus einer Reihe falscher Vorgaben herausfiltern.
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